Diese Webseite verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um unsere Webseite nutzerfreundlich zu gestalten, sie fortlaufend zu verbessern und die Zugriffe auf unsere Webseite zu analysieren. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Publikationen

Pu­bli­ka­tionen

09.11.2017

Optimierung bei der Pensionskasse

Die Wahl der Vorsorgeeinrichtung und der Vorsorgepläne hat sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Mitarbeitenden grosse finanzielle Auswirkungen. Beim Arbeitgeber fällt der Personalaufwand je nach Strategie höher oder tiefer aus. Bei den Mitarbeitenden sind die Auswirkungen des Vorsorgeplans auf die Rente oder das Alters kapital noch viel grösser.
Optimierung bei der Pensionskasse
Oft werden Vorsorgelösungen abgeschlossen und für unbestimmte Zeit nicht mehr hinterfragt. Dabei können sich aufgrund von Veränderungen im Umfeld Anpassungen aufdrängen. Nachstehend werden einige wichtige Punkte im Zusammenhang mit der Pensionskasse erläutert.

Ka­der­ver­si­cherung

In vielen Betrieben sind die Mitarbeitenden nur mit den obligatorischen Mindestleistungen versichert. Je nach Situation ist jedoch eine überobligatorische Versicherung in Form einer Kaderversicherung empfehlenswert. In etlichen Betrieben besteht das Kader vorwiegend aus dem Inhaber und Familienmitgliedern. Sofern es der Geschäftsgang zulässt, können mit einer Kaderversicherung indirekt Gewinnanteile in die private Vorsorge überführt werden. Eine Kaderversicherung macht den Arbeitgeber auch für übrige Kaderleute attraktiv. Damit hat der Arbeitgeber Vorteile, um bestehende Kadermitarbeiter im Betrieb halten zu können. Und bei der Rekrutierung stellt die Erwähnung der Kaderversicherung den Arbeitgeber in ein positives Licht.

Einkauf in Pen­si­ons­kasse

Bei hohen Lohnbezügen ist der Einkauf in die Pensionskasse ein gutes Mittel, um die meist hohe Steuerbelastung zu reduzieren. Die letzten drei Jahre vor der Pensionierung können Einkäufe in die Pensionskasse nur steuerlich in Abzug gebracht werden, wenn kein Kapitalbezug erfolgt, sondern das Altersguthaben in Rentenform bezogen wird. Besonders für selbständig Erwerbstätige, die vor einer Nachfolgelösung stehen, ist der Einkauf in die Pensionskasse eine interessante Form, die oft umfangreichen stillen Reserven steuerneutral zu reduzieren. Eine optimale Einkaufsstrategie ist nur mit einer frühzeitigen Vorsorgeplanung möglich.

Ar­beit­ge­ber­bei­trags­re­serven

Die Bildung von Arbeitgeberbeitragsreserven (AGBR) bei der Pensionskasse ist ein legales Instrument, um den Unternehmensgewinn zu optimieren und Steuern zu sparen. Die Reserven im Umfang von maximal fünf Jahresbeiträgen des Arbeitgebers können mittels einmaliger Einzahlung oder über mehrere Steuerperioden geäufnet werden. Die maximale Höhe kann jederzeit bei der Pensionskasse angefragt werden.

Die AGBR können nur für die Begleichung der Arbeitgeberbeiträge verwendet werden. Bei einem maximalen Reservebestand dauert es somit fünf Jahre für dessen Auflösung. Eine Rückerstattung der Prämie an den Arbeitgeber ist ausgeschlossen. Dies ist insbesondere bei einer geplanten Nachfolgeregelung zu beachten. Eine Einzahlung bedingt, dass der Arbeitgeber über die notwendige Liquidität verfügt.

Rente oder Ka­pi­tal­bezug

Ob Sie Ihr Pensionskassenguthaben als Rente beziehen oder mindestens einen Teil davon auszahlen lassen, ist ein Entscheid mit weitreichenden Folgen. Dabei sind unter anderem folgende Kriterien zu beachten:

  • Kann ich mit Geld umgehen?
    Das Alterskapital besteht oft aus mehreren Hunderttausend Franken. Bei einem Kapitalbezug stellt sich die Frage, wie dieses Geld verwendet wird. Bei geschickten Investitionen – zum Beispiel in Immobilien oder Aktien – kann der jährliche Ertrag ähnlich hoch sein wie eine vergleichbare Rente, mit dem Unterschied, dass das Kapital erhalten bleibt. Für risikoscheue Anleger macht eine Auszahlung aufgrund der fehlenden Anlagemöglichkeiten jedoch kaum Sinn.
  • Wie sieht die Lebenserwartung aus?
    Wenn schon die Eltern und Grosseltern ein biblisches Alter erreicht haben und keine Krankheit vorliegt, kann der Versicherte mit einer erhöhten Lebenserwartung rechnen. Dies spricht für einen Rentenbezug. Ebenfalls ist zu prüfen, welche Leistungen die Pensionskasse im Todesfall dem Ehegatten und allenfalls unterstützungsbedürftigen Kindern ausrichtet.

Text: Andreas Kohli, FIGAS
Magazin: AutoInside
FIGAS Autogewerbe-Treuhand der Schweiz AG / FIGAS Revision AG | Mühlestrasse 20 | 3173 Oberwangen BE | T +41 31 980 40 50 | info@figas.ch