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Publikationen

Pu­bli­ka­tionen

01.07.2014

Wieviel ist mein Betrieb wert?

Unternehmungsbewertungen erfüllen verschiedene Zwecke. Beispiele sind Wertbestimmungen bei Erbteilungen und güterrechtlichen Auseinandersetzungen, Ein-/Austritt von Gesellschaftern, Standortbestimmung des Aktionärs und Ausgabe von Mitarbeiteraktien. Die meisten Bewertungen erfolgen jedoch im Zusammenhang mit Unternehmungsverkäufen und familieninternen Nachfolgeregelungen.
Wieviel ist mein Betrieb wert?
Für die Bewertung einer Unternehmung existieren zahlreiche Methoden. In der Fachliteratur stehen die verschiedenen Ertragswertmethoden im Vordergrund, die sich ausschliesslich auf künftige Gewinne stützen. Da niemand die Zukunft verlässlich voraussagen kann, sind diese Werte mit relativ grosser Unsicherheit verbunden. Deshalb wird in der Praxis – besonders bei kleineren Unternehmen – oft die Praktikermethode angewendet. Diese setzt sich aus dem Substanzwert und dem (gewichteten) Ertragswert zusammen.

Sub­stanzwert

Der Substanzwert entspricht dem Nutzwert der in der Unternehmung vorhandenen betriebsnotwendigen Vermögenswerte nach Abzug des Fremdkapitals. Der Substanzwert gibt allerdings wenig Aufschluss über das zukünftige Ertragspotenzial und wird deshalb weniger stark gewichtet als der Ertragswert. Grundlage für die Ermittlung des Substanzwerts ist die letzte offizielle Bilanz. Diese wird auf nichtbetriebliche Werte überprüft.

Beispiele für nichtbetriebliche Werte sind Beteiligungen, nicht selbstgenutzte Liegenschaften, Baulandreserven, Sammlerfahrzeuge und Liquiditätsreserven. Diese Positionen werden in der Bilanz ausgeschieden und schliesslich zu deren Liquidations- oder Verkehrswert zum betrieblichen Unternehmungswert summiert.

Er­tragswert

Der Ertragswert wird üblicherweise durch Kapitalisierung der mutmasslichen künftigen Jahresgewinne ermittelt. Künftige Gewinne werden unter objektiver, neutraler Einschätzung der Leistungsfähigkeit und der Zukunftsaussichten der Unternehmung budgetiert.

Als Ausgangspunkt dienen in der Regel die Erkenntnisse aus der Erfolgsanalyse der vorangehenden drei Geschäftsjahre, wobei die für die Zukunft erkennbaren Veränderungen in der Kosten- und Leistungsstruktur angemessen berücksichtigt werden müssen. Nur selten besteht bereits ein plausibles und detailliertes Mehrjahresbudget der zu bewertenden Gesellschaft.

In der Regel muss der Bewerter das Budget verifizieren oder selbst erstellen. Dabei gilt es, Vergangenheitswerte, Zukunftsaussichten und Marktsituation sorgfältig zu analysieren und zu berücksichtigen.

Be­wertung von Ein­zel­un­ter­nehmen

Einzelunternehmen können im Gegensatz zu juristischen Personen (AG, GmbH) nicht als Einheit verkauft werden. Eine Übertragung des Geschäftsbetriebs an eine Drittperson bedingt die Liquidierung der Unternehmung. Dabei werden die einzelnen Aktiven (vorab die Warenvorräte und die Einrichtungen) verkauft («Asset Deal»).

Bei dieser Übertragung stellt sich oft die Frage, ob der Käufer für die Übernahme des Kundenstamms eine Entschädigung zu entrichten hat. Zu diesem Zweck sollte ebenfalls eine Unternehmungsbewertung erstellt werden. Liegt der Ertragswert über dem Substanzwert, wird die Differenz dieser beiden Werte als Goodwill bezeichnet. Der Unternehmungswert setzt sich somit aus dem Wert der einzelnen zu übertragenden Aktiven sowie des Goodwills zusammen.

Schlusswort

Die Erstellung einer Unternehmungsbewertung ist sehr anspruchsvoll und setzt umfassende Branchenkenntnisse voraus. FIGAS ist daher der ideale Ansprechpartner bei Unternehmungsbewertungen im Fahrzeuggewerbe. Wir begleiten Sie auch gerne durch den gesamten Nachfolge- oder Verkaufsprozess.

Magazin: AutoInside
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